Neben den allgemeinen Hygienevorschriften gelten im Kosmetikstudio folgende zusätzlichen Massnahmen

  • Die Kosmetikerin trägt während der Gesichtsbehandlung eine Atemschutzmaske, auf Wunsch kann auch eine FFP2 Maske getragen werden
  • Die Auflagen der Behandlungsliege werden nach jedem Kundentermin komplett gewechselt und mit mindestens 60 Grad gewaschen
  • Alle Gegensände und Ablageflächen im Kosmetikstudio mit welchen die Kundin in Berührung kam, werden nach jedem Termin desinfiziert
  • Durchlüften der Räumlichkeiten nach jedem Kundentermin von mindestens 15 Minuten

Zuletzt aktualisiert 24. Mai 2022